Adrian Ramsauer
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Adrian Ramsauer, ursprünglich von appenzell-ausserrhodischem Geblüt ist ohne sein grosses Zutun ins Rentenalter eingetreten. Geprägt hat ihn das Thurtal, in dem er aufgewachsen wurde, dessen Weite, der leise dahinrauschende Fluss, die Sehnsucht nach dem Koloss Säntis in der Ferne, der sich häufig verbarg und den zu besteigen er möglichst vermied. Distanz ist angesagt.
Er lebt im Zentrum der kleinen, gernegrossen Stadt (bevor sie Grossstadt wurde auch kleine, bald grössere Stadt genannt), mag übermässiges Essen und Reden, Eisenbahnen, junge Männer, Brücken, die Provence, Kreuzworträtsel (nicht in dieser Reihenfolge).

Neben Buch- und Zeitschriftenartikeln, juristischen und politischen Schriften, Satiren und Kabarettprogrammen publiziert er Bücher zu eisenbahnhistorischen Themen.
Er war 1995 war eines der ersten geouteten Parlamentsmitglieder der Schweiz als Mitglied des Grossen Gemeinderats der Stadt Winterthur. Er initiierte die erste Antidiskriminierungsbestimmung unter anderem für gleichgeschlechtliche Personen im Schweizer Recht. Er leitete die äusserst bunte Fraktion mit Mitgliedern der Grünen, der Alternativen Liste, der Demokratischen Partei/Die andere Partei sowie des Landesrings der Unabhängigen und bekleidete zwei Kommissionspräsidien (Wahl Ombudsperson; Tiefbau, Umwelt, Verkehr und Energie).
Er war 1996 schweizweit als Model auf einer Plakatkampagne der Werbeagentur Schmid 8 Hostettler & Fabrikant im Auftrag der Mineralwassermarke Passugger sichtbar, mit dem Slogan «Ich will meinen Freund heiraten dürfen / Je veux pouvoir epouser mon
ami / Chiedo il diritto di poter sposare mio campagno». Er entwarf einen Vorschlag für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ins Schweizerische
Zivilgesetzbuch. Der Vorschlag mündete in die Ehe für alle.
Zur selben Zeit entstand unter seiner Leitung als Bezirksanwalt (heute Staatsanwalt) die Anlaufstelle der Justiz- und Polizeibehörden für homophobe Gewaltopfer in Zürich, Zug und Winterthur. Ein gegen ihn ohne hinreichenden Tatverdacht geführtes Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern wurde eingestellt, und er wurde vom Obergericht des Kantons Zürich vollumfänglich rehabilitiert. Die aufgebaute Anlaufstelle wurde aber nicht weitergeführt, was sich heute darin rächt, dass diese – aktuell in der Öffentlichkeit regelmässig aufscheinende – Form der Gewalt statistisch nicht erfasst und wissenschaftlich zu wenig untersucht ist. 
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